Der Handel mit gebrauchter Software-Lizenzen ist rechtmäßig

Im Juli 2000 hat der BGH ein Grundsatzurteil gefällt.  Darin stellt der Bundesgerichtshof fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz auch bei Software greift. Gemeint sind SB/OEM und FFP-Produkte, die mit CD, Handbuch, Lizenzkey und ggf. Umkarton. Hier erschöpft sich das Recht des Herstellers an seinem Produkt mit dem Verkauf. Hat der Käufer eine Software von einem Hersteller rechtmäßig erworben, hat er das Recht, diese weiter zu veräußern. 

Das Urteil wurde in einem Pressetext des Bundesgerichtshofes zusammengefasst.

Grundsätzlich verkauft softstage.de nur Software nach rechtlichen Vorgaben und unter Einbeziehung der Hersteller.

 

 

 

Diese Publikation der softstage.de stellt keine Rechtsberatung dar.

+++ aktuell +++ aktuell +++

News aus der Welt der Software

Quelle: Computerwoche.de
Delmenhorst, den 25.07.2007 

Kommentar: Die Kampagnen gegen Gebrauchtsoftware laufen ins Leere

Nach Einschätzung von Axel Oppermann, Advisor bei der Experton Group, sind bislang alle Strategien der etablierten Softwarehersteller fehlgeschlagen, den Handel mit gebrauchten Lizenzen zu torpedieren. Im Gegenteil: Das Interesse an diesem Thema ist groß wie nie zuvor. Aktuelle Untersuchungen der Experton Group zeigen, dass die Beschaffung gebrauchter Softwarelizenzen eine Alternative für die Anwenderunternehmen sein kann. Übrigens sehen die Firmen das genau so, und darüber täuschen auch die Anti-Kommunikationskampagnen der Softwarehersteller nicht hinweg. Wirft man nämlich einen genaueren Blick auf die Anbieter, so lassen sich divergente Strategien feststellen. Generell betrachtet ist jedoch erkennbar...
weiter lesen


softstage.de
Annenheider Str. 168
D-27755 Delmenhorst
Telefon: +49 (0)4221 - 80 26 11
Fax: +49 (0)4221 - 80 26 13
E-Mail: info (at) softstage.de